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Während der Baumaßnahme gibt es ein durchgängiges Linienangebot vom Europaplatz über Rieth und Lutherkirche zum Anger und weiter bis zum Urbicher Kreuz und umgekehrt (Stadtbahn-Linie 3). Eine weitere Linie fährt direkt vom Domplatz über Rieth und Lutherkirche zum Anger und weiter bis zum Wiesenhügel und umgekehrt (Stadtbahn-Linie 1).
Mit der Stadtbahn-Linie 2 vom Domplatz besteht die Möglichkeit am S-Finanzzentrum zum Umstieg in die Stadtbahn-Linie 4 zum Anger und umgekehrt. Die Stadtbahn-Linie 5 vom Zoopark wird bis zur Thüringenhalle verlängert.
Damit bleibt die Erreichbarkeit der Innenstadt trotz Sperrung gesichert.
Aufgrund der hohen Taktung zwischen Anger und Magdeburger Allee wird der Abschnitt Hauptbahnhof – Kaffeetrichter – Steigerstraße (Linie 6) im Schienenersatzverkehr betrieben.
Die Fahrpläne aller Stadtbahn-Linien werden an die veränderten Linienführungen angepasst. Um Anschlüsse von und zu den Stadtbahn-Linien sicherzustellen, werden außerdem die Fahrpläne zahlreicher Stadt- und Regionalbus-Linien verändert.
DOWNLOAD NETZPLAN WÄHREND BAUMASSNAHME SCHLÖSSERSTRASSE
Während der Baumaßnahme gelten folgende Regelungen:
Die aktualisierten Fahrpläne stehen ab 31. März 2026 in der Online-Fahrplanauskunft und in der EVAG-App zur Verfügung.
Wenn ich mit meinem Fahrschein mit der durchgehenden Stadtbahn-Linie 1 zwischen Nordhäuser Straße und Magdeburger Allee oder vom Domplatz mit Umstieg zwischen den Stadtbahn-Linien 2 und 4 am Sparkassen-Finanzzentrum zum Anger fahre, muss ich dann bei einer Fahrscheinkontrolle Sorge haben, dass diese Fahrt als nicht zulässige Rundfahrt gewertet wird?
Nein, natürlich nicht. Das Kontrollpersonal ist entsprechend instruiert. Die beschriebenen Fahrten werden im Rahmen der Baumaßnahme nicht als unzulässige Rundfahrten gewertet.
Wird die zeitliche Gültigkeit des Fahrscheines von 60 Minuten für die VMT-Tarifzone 10 (Stadt Erfurt) während der Baumaßnahme erweitert?
Nein. Auch während der Baumaßnahme ist es möglich, innerhalb der Tarifzone 10 in 60 Minuten jedes Ziel in der Stadt Erfurt innerhalb der regulären 60 Minuten Gültigkeit zu erreichen. Eine generelle Verlängerung der zeitlichen Gültigkeit ist daher nicht vorgesehen.
Fahrgäste werden gebeten, für ihre Fahrten während der Baumaßnahme etwas mehr Zeit einzuplanen und sich vor Fahrtantritt über die jeweils aktuellen Verbindungen zu informieren.