Die Erfurter Verkehrsbetriebe AG ist bemüht, ihre Webseiten und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, d.h. für sie dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.evag-erfurt.de veröffentlichten Website der Erfurter Verkehrsbetriebe AG.
Diese Website ist mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) teilweise vereinbar.Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
An der Beseitigung dieser bekannten Mängel wird gearbeitet. Entsprechende Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Diese Erklärung wurde am 21. Februar 2024 zuletzt geprüft und überarbeitet. Das IT-Tochterunternehmen der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, die SWE Digital GmbH, hat die technische Überprüfung der Barrierefreiheit der Webseite durchgeführt. Es erfolgte ein Nachweis der Barrierefreiheit als BITV-Selbstbewertung.Zusätzlich wurde die Website über das Portal www.experte.de auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 Richtlinien geprüft. Es wurden keine schwerwiegenden Fehler festgestellt.Eine Prüfung erfolgte ebenfalls durch die Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Thüringen.
Per E-Mail an barrierefreiheit@stadtwerke-erfurt.de oder über unser Kontaktformular können Sie uns Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zusenden. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei der Thüringer Landesdurchsetzungsstelle.Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter kontakt@tlmb.thueringen.de.