Berechtigungsmedien

Abo Schüler/Azubi, Wochenkarte Schüler/Azubi, Monatskarte Schüler/Azubi sind nur nur in Verbindung mit einem Berechtigungsmedium gültig.

  • Schülerausweis
  • IHK AzubiCard
  • Bundesfreiwilligendienstausweis
  • Berechtigungskarte (Ziffer 5.7.4)
  • Lehrlingsausweis HWK
  • Studierendenausweis

Die Berechtigungskarte kann im EVAG-Mobilitätszentrum am Anger beantragt werden. Diese erhalten Schüler oder Personen, die nach Vollendung des 15. Lebensjahres eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Einrichtung des zweiten Bildungswegs, eine Hochschule oder Akademie besuchen oder Praktikanten, Volontäre bzw. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. 

Die Berechtigungskarte ist gemeinsam mit der Schüler-Azubi-Zeitkarte mitzuführen und auf Nachfrage vorzuweisen. Sofern das Berechtigungsmedium kein Lichtbild enthält, ist ab 16 Jahren zusätzlich ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild mitzuführen.

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