Informationen zu E-Scootern

E-Scooter im Sinne der Beförderungsbedingungen sind Elektromobile mit rollstuhlähnlicher Bauweise oder Eigenschaften. Mit entsprechender Kennzeichnung werden diese in allen Linienbussen der EVAG auf den für Rollstühle gekennzeichneten Plätzen befördert. Auch die Beförderung in den Stadtbahnen der EVAG ist möglich. 

Die Kennzeichnung der zur Beförderung in Linienbussen und Straßenbahnen geeigneten E-Scooter erfolgt durch den Hersteller oder den Inverkehrbringer durch ein bundeseinheitliches Siegel. Dieses Siegel bestätigt die Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters:

Siegel mit Piktogramm Mensch auf E-Scooter und ÖPNV-Fahrzeug.

Nicht geprüfte und mit dem Siegel ausgewiesene E-Scooter dürfen auch weiterhin nicht in den Fahrzeugen der EVAG befördert werden.

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