Sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Informationsvorsprung und melden Sie sich für unseren Newsletter an.
E-Scooter im Sinne der Beförderungsbedingungen sind Elektromobile mit rollstuhlähnlicher Bauweise oder Eigenschaften. Mit entsprechender Kennzeichnung werden diese in allen Linienbussen der EVAG auf den für Rollstühle gekennzeichneten Plätzen befördert. Auch die Beförderung in den Stadtbahnen der EVAG ist möglich. Die Kennzeichnung der zur Beförderung in Linienbussen und Straßenbahnen geeigneten E-Scooter erfolgt durch den Hersteller oder den Inverkehrbringer durch ein bundeseinheitliches Siegel. Dieses Siegel bestätigt die Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters:
Nicht geprüfte und mit dem Siegel ausgewiesene E-Scooter dürfen auch weiterhin nicht in den Fahrzeugen der EVAG befördert werden.
Gut ankommen trotz eingeschränkter Mobilität.
Koffer, Fahrrad, Hund: Was ist erlaubt?
Fahrgastrechte und -pflichten
Infos rund um Ihre Fahrt mit Bus und Bahn.
Ihr Überblick über Tarife und Tarifzonen.